Muss die Gebäudeversicherung bei einem Rohrbruch zahlen

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Muss die Gebäudeversicherung bei einem Rohrbruch zahlen

Oktober 28, 2022.

Eine Wohngebäudeversicherung ist für jeden Hausbesitzer unverzichtbar. Sie schützt vor den finanziellen Folgen bei Schäden am Gebäude. Doch wie sieht es bei einem Rohrbruch aus? Ist bei einem entstandenen Schaden das versicherte Gebäude komplett gedeckt? Wir klären Sie in diesem Artikel gerne darüber auf.

Generell sind Leitungswasserschäden versichert

Wasserschäden gehören zu den häufigsten Vorkommen, die einer Gebäudeversicherung gemeldet werden. Daher sind sie oftmals in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese auch wirklich für jeden Wasserschaden am versicherten Gebäude aufkommt.

Aufgepasst bei modularen Systemen

Gebäudeversicherungen sind oftmals modular aufgebaut. Sie bestehen aus einem Grundbaustein, der bei generellen Schadensfällen schützt. Prüfen Sie genau,ob und in welchem Umfang Wasserschäden in diesem Grundbaustein abgedeckt sind. Eventuell müssen Sie die Versicherungsleistung mit einem Zusatzbaustein erweitern, um vollständigen Schutz zu erhalten.

Schadensursache und Kostenübernahme

Tritt das Wasser aus Rohren oder zusammengehörigen Schläuchen aus, deckt die Wohngebäudeversicherung den Schaden. Dazu gehören Rohre von Heizungs-,Klima- und Solarheizungsanlagen, Sanitärinstallationen, Heizkörper und Boiler sowie Wasserlöschanlagen.

In der Regel werden folgende Kosten übernommen:

  • Beseitigung der Schadensursache und notwendige Reparaturen
  • Schäden am Haus wie z.B. Böden, Einbauküchen und fest mit dem Gebäude verbundenen Einrichtungen
  • Reparaturen bei durchleuchtetem Mauerwerk (muss unter Umständen zusätzlich versichert werden)
  • Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie die Sicherung des Grundstücks
  • Je nach Tarif; Unterbringung in Hotels

Wann die Versicherung nicht zahlt

Es gibt jedoch auch viele Schadensfälle, bei denen die Versicherung nicht einspringt. Dazu gehören:

  • Hochwasser und Grundwasserschäden (Wird durch die Elementarschadensversicherung gedeckt)
  • Rückstau von Abwasser (Verstopfte Toilette)
  • Fahrlässiges Verhalten
  • Bewegliche Sachen
  • Schäden durch Regenrinnen, Fallrohre oder aus Behältern wie Eimer (Reinigungswasser), Badewanne oder Spülbecken (wenn es überläuft)
  • Sprinkleranlagen
  • Schimmelbildung nach Wasserschaden

Vorsorgen ist besser als das Nachsehen zu haben

Viele Versicherungen decken gerade die am häufigsten vorkommenden Schäden nicht ab, die z.B. durch verstopfte Abwasserleitungen verursacht werden.Daher ist es wichtig, Ihre Sanitäranlage regelmäßig kontrollieren zu lassen und in Schuss zu halten. Wir helfen Ihnen dabei gerne weiter, mit fachmännischer Beratung, professioneller Ausführung und günstigen Preisen.